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Seit der Einführung der Pflegeversicherung gewinnt die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit
einen immer größeren Stellenwert. Pflegegutachten haben die Aufgabe, die Pflegebedürftigkeit
sowie den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen, damit entsprechende Leistungen bei den
Pflegekassen, Unfallversicherungen oder auch Berufsgenossenschaften geltend gemacht werden können.
Häufig werden freie Pflegegutachter hinzugezogen,
wenn es darum geht, fehlerhafte Begutachtungen zu widerlegen oder Leistungen im Rahmen von Widerspruchsverfahren
einzuklagen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie sich auch mit den entsprechenden gerichtlichen
Gegebenheiten auskennen und in der Lage sind, Gutachten zu erstellen, die von den Gerichten anerkannt werden.
Sie nutzen Ihr bereits vorhandenes Fachwissen
Im Rahmen der Ausbildung erfahren Sie, wie Sie ein Gutachten erstellen, worauf die Gerichte achten, aber
auch wie Sie Ihre Haftung eingrenzen und folgenschwere Fehler vermeiden.
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Sie lernen die wichtigsten Gesetze im Bereich der Pflege sowie ihre Anwendung kennen.
Zugleich ergänzen Sie Ihr Wissen, um Pflegediagnosen und Pflegekonzepte zu erstellen und Betroffenen
Hilfestellungen zu bieten.
Sie bauen sich ein zweites Standbein auf
Aufgrund der immer gravierenderen finanziellen Einschnitte bei den Kranken- und Pflegekassen sowie der
immer größeren Anzahl pflegebedürftiger Menschen wird die Anzahl an Aufträgen für
Pflegegutachten in den nächsten Jahren rapide steigen. Betroffene sowie Gerichte sind daher auf das
Urteil qualifizierter und erfahrener Pflegegutachter angewiesen. Mit dieser Ausbildung eignen Sie sich in
einem überschaubaren Zeitraum das notwendige Wissen an, um Ihre vorhandenen Kenntnisse in der Pflege
auch im Rahmen von Pflegegutachten einzusetzen und sich so ein zweites Standbein aufzubauen.
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