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Pflegegutachter/ in

Seit der Einführung der Pflegeversicherung gewinnt die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit einen immer größeren Stellenwert. Pflegegutachten haben die Aufgabe, die Pflegebedürftigkeit sowie ihren Grad festzustellen, damit entsprechende Leistungen bei den Pflegekassen, Unfallversicherungen oder Berufsgenossenschaften geltend gemacht werden können.

 

Häufig werden freie Pflegegutachter hinzugezogen, wenn es darum geht, fehlerhafte Begutachtungen zu widerlegen oder Leistungen im Rahmen von Widerspruchsverfahren einzuklagen. Das ist jedoch nur möglich, wenn Sie sich auch mit den entsprechenden gerichtlichen Gegebenheiten auskennen und in der Lage sind, Gutachten zu erstellen, die von den Gerichten anerkannt werden.

Sie nutzen Ihr bereits vorhandenes Fachwissen

Im Rahmen der Weiterbildung erfahren Sie, wie Sie ein Gutachten erstellen, worauf die Gerichte achten, aber auch, wie Sie Ihre Haftung eingrenzen und folgenschwere Fehler vermeiden. Sie lernen die wichtigsten Gesetze im Bereich Pflege sowie ihre Anwendung kennen. Zugleich ergänzen Sie Ihr Wissen, um Pflegediagnosen und Pflegekonzepte zu erstellen und Betroffenen Hilfestellungen zu bieten.

Sie bauen sich ein zweites Standbein auf

Aufgrund der immer gravierenderen finanziellen Einschnitte bei den Kranken- und Pflegekassen sowie der immer größeren Anzahl pflegebedürftiger Menschen wird die Anzahl an Aufträgen für Pflegegutachten in den nächsten Jahren rapide steigen. Betroffene sowie Gerichte sind daher auf das Urteil qualifizierter und erfahrener Pflegegutachter angewiesen. Mit dieser Ausbildung eignen Sie sich in einem überschaubaren Zeitraum das notwendige Wissen an, um Ihre vorhandenen Kenntnisse in der Pflege auch im Rahmen von Pflegegutachten einzusetzen und sich so ein zweites Standbein aufzubauen.

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